{"id":"https://ochtrup.gremien.info/oparl/paper/20260104100073","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"Anregung eines B\u00fcrgers gem. \u00a7 24 GO NRW zur Heizungserneuerung in der Stadthalle, eingegangen am 29.03.2026","reference":"2026/0072","date":"2026-04-01","paperType":"Beschlussvorlage","mainFile":{"id":"https://ochtrup.gremien.info/oparl/file/20260104100073","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2026/0072","fileName":"20260104100073","mimeType":"application/pdf","size":146130,"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"Stadt Ochtrup BESCHLUSSVORLAGE  Die B\u00fcrgermeisterin /  Bauamt    \u00d6FFENTLICH DN.: 2026/0072 vom 01.04.2026     Beratungsfolge Termin Beratungsstatus       Stadtrat 23.04.2026 beschlie\u00dfend  \fSichtvermerke     BM EB FB I        \f Beratungsgegenstand  Anregung eines B\u00fcrgers gem. \u00a7 24 GO NRW zur Heizungserneuerung in der Stadthalle, eingegangen am 29.03.2026         Beschlussvorschlag:  \fDer Anregung des B\u00fcrgers wird nicht gefolgt.  \f Sachdarstellung:  \fIn der 4. KW 2026 ist die Heizung in der Stadthalle ausgefallen. Die dazu gerufene Fachfirma hat festgestellt, dass der Heizkessel aus dem Baujahr 1989 nicht mehr reparabel ist und erneuert werden muss.  Aufgrund einer Pr\u00fcfung und Abw\u00e4gung verschiedener Heizalternativen ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Anschaffung einer Gasbrennwertheizung f\u00fcr die Stadthalle die wirtschaftlichste L\u00f6sung darstellt. \u00dcber dieses Pr\u00fcfungsergebnis wurde in der Sitzung des Ausschusses f\u00fcr Planen und Bauen am 24.03.2026 berichtet.  Daraufhin ist in einem Schreiben mit Datum vom 29.03.2026 durch einen B\u00fcrger und weitere Unterzeichner angeregt worden, diese Entscheidung noch einmal zu \u00fcberdenken und die Nutzung einer Luftw\u00e4rmepumpe in Kombination mit der vorhandenen Photovoltaikanlage zu pr\u00fcfen.  Im Folgenden soll zun\u00e4chst erl\u00e4utert werden, wie die Verwaltung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass sich die Anschaffung einer Gasbrennwertheizung in diesem konkreten Fall anbietet, obwohl nachhaltigere Alternativen grunds\u00e4tzlich bevorzugt w\u00fcrden. Anschlie\u00dfend wird n\u00e4her auf die einzelnen Punkte aus der Anregung des B\u00fcrgers eingegangen.  \f Wie ist die Empfehlung einer Gasbrennwertheizung zustande gekommen?  F\u00fcr die Erneuerung der Heizungsanlage in der Stadthalle wurden verschiedene Heizsysteme verglichen.  Im ersten Pr\u00fcfungsschritt wurde die M\u00f6glichkeit einer elektrisch betriebenen Luft-W\u00e4rme-Pumpe in Betracht gezogen. Zu ber\u00fccksichtigen ist, dass die Stadthalle in Notfalllagen (im Kontext des Katastrophenschutzes) f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger der Stadt Ochtrup die erste Anlaufstelle ist, sodass eine entsprechende Strom- und W\u00e4rmeversorgung sichergestellt sein muss.  Konkret soll die Stadthalle im Katastrophenfall als Zentrale f\u00fcr die Weiterleitung von Notrufen, die Koordination von Hilfesuchenden und als Informationsort f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung dienen. Die Stadthalle soll in erster Linie die M\u00f6glichkeit bieten, sich aufw\u00e4rmen und auch duschen zu k\u00f6nnen. Zudem wird Strom f\u00fcr den Betrieb von Elektroger\u00e4ten, vor allem f\u00fcr Wasserkocher, Warmhaltebeh\u00e4lter, Heizplatten zum Erhitzen von Lebensmitteln, etc. aber auch zum Laden von Elektroger\u00e4ten ben\u00f6tigt.  F\u00fcr den Katastrophenfall stehen deshalb Notstromaggregate bei den Stadtwerken Ochtrup zur Verf\u00fcgung.  Die vorhandenen Notstromaggregate sind mit 90 kW daf\u00fcr ausgelegt gen\u00fcgend Strom f\u00fcr die oben genannten Funktionen im Katastrophenfall zu produzieren. Sie haben jedoch keine Reserven, um neben der normalen Stromversorgung auch noch eine W\u00e4rmepumpe zu betreiben und damit die Halle zu beheizen. F\u00fcr die W\u00e4rmepumpenleistung w\u00e4ren zus\u00e4tzlich Notstromaggregate mit einer Leistung von 270 kW erforderlich, die erhebliche Kosten nach sich ziehen (n\u00e4here Erl\u00e4uterungen s. Gesamtkostenvergleich). Die zus\u00e4tzlich erforderlichen Leistungen zum Starten der Luftw\u00e4rmepumpe kommen noch hinzu.  Zudem sind f\u00fcr die verbauten W\u00e4rmeverbraucher hohe Vorlauftemperaturen erforderlich, insbesondere zur Einhaltung der Trinkwasserverordnung mit 65 C. Dadurch vermindert sich der Wirkungsgrad und der Stromverbrauch einer W\u00e4rmepumpe steigt. Aus diesem Grund wurde seinerzeit auf den wirtschaftlichen Vergleich der Beheizung mit Luft-W\u00e4rme-Pumpen mit anderen Anlagen verzichtet.  Aufgrund der notwendigen Vorlauftemperaturen wurde als regenerative Alternative die Anschaffung einer Pelletheizung betrachtet. Daher wurden eine gasbetriebene Brennwertheizung und eine Holzpellet-Heizung n\u00e4her untersucht und wirtschaftlich miteinander verglichen.  F\u00fcr eine neue Gasbrennwertheizung sind alle notwendigen Anschl\u00fcsse und baulichen Gegebenheiten vorhanden und somit die Investitionskosten mit ca. 90.000,-  zzgl. Planungskosten am geringsten. Laut GEG muss eine neue Gasheizung ein Gr\u00fcnes-Gas-Label haben und\u000bH2-beimischungsf\u00e4hig sein und ab 2029 mit steigendem Anteil an Biogas oder Wasserstoff betrieben werden.  F\u00fcr den Einbau einer Pelletheizung ist die Bereitstellung eines ausreichenden Pelletlagers erforderlich. Dieses kann in den vorhandenen baulichen Anlagen nicht in ausreichender Gr\u00f6\u00dfe realisiert werden. Da An- und Umbauma\u00dfnahmen die Investitionskosten erheblich erh\u00f6hen w\u00fcrden, wurde die g\u00fcnstigste und am schnellsten umzusetzende L\u00f6sung in Form eines Polyester Au\u00dfensilos betrachtet. (Dieses Silo ist vergleichbar mit dem Salzsilo am Baubetriebshof und wurde mit folgender Gr\u00f6\u00dfe angenommen: Durchmesser ca. 3,00m / H\u00f6he 11,00m). Die Investitionskosten f\u00fcr die Pelletheizung inclusive Au\u00dfensilo betragen unter Ber\u00fccksichtigung von F\u00f6rdermitteln ca. 165.000  zzgl. Planungskosten.  F\u00fcr den wirtschaftlichen Vergleich wurde ein Zeitraum von 10 Jahren zugrunde gelegt. Dies ist ein realistischer Zeitraum, in dem beide Heizungsanlagen lediglich unter Ber\u00fccksichtigung von Wartungs- und Verschlei\u00dfteilen aber ohne gr\u00f6\u00dfere Reparaturkosten, betrieben werden k\u00f6nnen. F\u00fcr den Vergleich wurden die durchschnittlichen Gas- und Pelletpreise der letzten 10 Jahre sowie die Preise vom Stand Februar 2026 ermittelt. Darauf basierend wurde von einer Preissteigerung von 1,5% j\u00e4hrlich ausgegangen. Das Ergebnis zeigt, dass insbesondere aufgrund der h\u00f6heren Wartungskosten der Pelletheizung eine Gasbrennwertheizung wirtschaftlicher ist.  Zudem ist eine Gasbrennwertheizung schneller einzubauen, da alle Vorbedingungen bereits erf\u00fcllt sind und im Gegensatz zu einer Pelletheizung keine weiteren baulichen Ma\u00dfnahmen (die eine weitere Planung und teilweise eine Baugenehmigung ben\u00f6tigen) erforderlich sind.  Unter Ber\u00fccksichtigung der Wirtschaftlichkeitsberechnung und vor dem Hintergrund, die kostenintensive Miet-Heizungsanlage nicht noch l\u00e4nger in Betrieb halten zu m\u00fcssen, entschied man sich f\u00fcr die gasbetriebene Brennwertheizung.  Zu der Anregung des B\u00fcrgers:  Um den Antrag des B\u00fcrgers zu vergleichen, sollen nun die Kosten f\u00fcr die Beheizung mit einer Luftw\u00e4rmepumpe auf derselben Grundlage wie die bisher angegebenen Kosten ermittelt werden.  Deshalb sei auf folgende Aspekte hingewiesen:  Der vorhandene Stromanschluss hat eine Leistung von 70 kW. Somit ist die Notstromversorgung mit 90 kW in der jetzigen Ausgangssituation ausreichend. Sollte es zum Einbau einer Luftw\u00e4rmepumpe kommen, w\u00fcrde die im B\u00fcrgerantrag angenommene Leistung von 150 kW nicht ausreichen, vielmehr w\u00e4re eine Leistung von 400 kW notwendig. Auf Basis der bisherigen Heizleistung wurde eine elektrische Leistung von 270 kW ermittelt. Zuz\u00fcglich der Anlaufleistung zum Starten der Luftw\u00e4rmepumpen ist f\u00fcr die komplette Notstromversorgung eine Gesamtleistung von ca. 400 kW erforderlich.  Die vorhandene PV-Anlage befindet sich derzeit im Eigentum der Stadtwerke Ochtrup. Eine \u00dcbernahme der ca. 20 Jahre alten PV-Anlage w\u00e4re grunds\u00e4tzlich denkbar. Allerdings ist die Lebensdauer der Anlage nicht abzusch\u00e4tzen und es kann gegebenenfalls zu erh\u00f6hten Reparatur- bzw. Entsorgungskosten kommen. Das gr\u00f6\u00dfte Risiko besteht jedoch darin, dass bei Ausfall der Anlage die Entsorgungskosten den dann erzielten Gewinn \u00fcbersteigen k\u00f6nnten.  Im B\u00fcrgerantrag wurde von einer zu beheizenden Fl\u00e4che von 1.800 m ausgegangen. Die tats\u00e4chlich zu beheizende Fl\u00e4che betr\u00e4gt 2.339 m. Dies wird bei den folgenden Berechnungen zu Grunde gelegt. Somit ergeben sich beim Variantenvergleich folgende Preisunterschiede (vergl. Punkt 3 des B\u00fcrgerantrags):  Kostenposition: A: Gasheizung B: W\u00e4rmepumpe C: WP + PV- Nutzung  Heizungsanlage 90.000  817.320  817.320   Batteriespeicher --- --- 80.000   Notstromaggregat Ausreichend 200.000  200.000   F\u00f6rderung 0  ca. 245.196  ca. 269.196   Netto-Investition 90.000  771.124  828.124    Der gr\u00f6\u00dfte Unterschied ist bei den Kosten der W\u00e4rmepumpe festzustellen. Die hier angegebenen Kosten wurden auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses f\u00fcr den Neubau des Gymnasiums erg\u00e4nzt durch H\u00e4ndleranfragen ermittelt. Bei der Abfrage wurden hohe Vorlauftemperaturen ber\u00fccksichtigt, die aufgrund der technischen Situation der Stadthalle ben\u00f6tigt werden und erh\u00f6hte Anforderungen an die Luftw\u00e4rmepumpe stellen. Auch die Anpassung des Stromanschlusses ist in die Berechnung mit eingeflossen.  Preise f\u00fcr einen Batteriespeicher wurden nicht weiter ermittelt, da die Stadthalle gem\u00e4\u00df dem derzeitigen Stromlastgang den erzeugten PV-Strom nahezu vollst\u00e4ndig direkt verbrauchen w\u00fcrde und eine Speicherung somit nicht wirtschaftlich ist.  Im n\u00e4chsten Schritt wird (dem B\u00fcrgerantrag folgend) nach den Gesamtbetriebskosten geschaut.  F\u00fcr eine gute Vergleichbarkeit werden die im B\u00fcrgerantrag gennannten Verbr\u00e4uche (die sich nur geringf\u00fcgig von den von der Verwaltung ermittelten unterscheiden) angenommen. Die Entwicklung des CO-Aufschlags ist ab 2027 nicht mehr festgesetzt und wird am Markt gehandelt. Somit ist schwer vorherzusagen, wie sich dieser in Zukunft entwickelt. Dennoch wird mit den im B\u00fcrgerantrag angenommenen Energiekosten gerechnet.  Bei der Berechnung der j\u00e4hrlichen Gesamtbetriebskosten sind die Berechnungen f\u00fcr die Gasbrennwertheizung (Variante A) und die W\u00e4rmepumpe (Variante B) gut nachvollziehbar. Fragen ergeben sich f\u00fcr die Berechnung der W\u00e4rmepumpe in Kombination mit PV-Anlage und Speicher (Variante C).  Wie der Tabelle des B\u00fcrgerantrags zu Variante C zu entnehmen, wird von einem Verbrauch aus dem Netz von 67.000 kWh/Jahr ausgegangen. Der Gesamtverbrauch betr\u00e4gt 122.000 kWh/Jahr. Demnach m\u00fcssten die restlichen 55.000 kWh/Jahr von der vorhandenen PV-Anlage zu beziehen sein. Diese Leistung kann jedoch mit der 20 Jahre alten 30 kWp-Anlage keinesfalls erreicht werden. Die im B\u00fcrgerantrag unter Geb\u00e4udekennwerte und Verbrauchsannahmen genannten ca. 26.850 kWh/Jahr sind aus Sicht der Verwaltung realistisch. Deshalb m\u00fcsste f\u00fcr das entstehende Delta von 28.150 kWh/Jahr ebenfalls Strom aus dem Netz bezogen werden. Zudem kann die vorhandene Anlage keine relevanten Mengen an Strom einspeisen, da der produzierte Strom fast g\u00e4nzlich vor Ort ben\u00f6tigt wird.  Im Folgenden wird die Berechnung des B\u00fcrgerantrages aktualisiert.  Bei Variante A Gasheizung fallen die Anschaffungskosten f\u00fcr die Erweiterung des Notstromaggregates in H\u00f6he von 15.000 nicht an, da wie bereits erw\u00e4hnt, das vorhandene Notstromaggregat eine ausreichende Leistung aufweist.  F\u00fcr die Varianten B und C wurden die Anschaffungskosten f\u00fcr die Heizanlage entsprechend den Annahmen der Verwaltung angepasst.  F\u00fcr Variante C W\u00e4rmepumpe mit vorhandener PV-Anlage und Batteriespeicher wurde der zus\u00e4tzlich aus dem Netz zu beziehende Strom mit eingepreist und die Gewinne f\u00fcr die Einspeisung von Strom aus der PV-Anlage wurden nicht mehr ber\u00fccksichtigt.  Gesamtkostenvergleich\u000b20 Jahre (2027-2046)  A: Gasheizung B: W\u00e4rmepumpe C: WP + PV  Netto-Investition 90.000  771.124  828.320   Betriebskosten gesamt  1.287.000  930.000  827.034   Energie (inkl. CO-Aufschl.) 1.217.000  795.000  620.034   PV-Einspeiseeinnahmen -- -- 0   Wartung + Notstrom 70.000  177.000  207.000   Gesamtkosten 20 Jahre 1.377.000  1.701.124  1.655.354   Ersparnis gegen\u00fcber Gas --- - 324.124  - 278.354    Aus o.g. Gr\u00fcnden ist die Berechnung zur Amortisation eines Speichers hinf\u00e4llig.        Fazit  Die Gesamtkosten f\u00fcr den Betrieb einer Gasbrennwertheizung fallen - \u00fcber 20 Jahre gerechnet - deutlich geringer aus als f\u00fcr den Betrieb einer W\u00e4rmepumpe bzw. einer W\u00e4rmepumpe in Kombination mit der vorhandenen PV-Anlage. Aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden bleibt die Verwaltung daher bei der Empfehlung, eine neue Gasbrennwertheizung in die Stadthalle einzubauen, die auch mit Biogas und mit Wasserstoffbeimischung betrieben werden kann. Der Anregung des B\u00fcrgers wird nicht gefolgt. Der Auftrag f\u00fcr die neue Gasbrennwertheizung wird unverz\u00fcglich vergeben.  Umweltrelevanz:  Die Gas-Brennwert-Heizung stellt aufgrund der Co-Bilanz eine Belastung der Umwelt dar. Sie bietet jedoch die technische M\u00f6glichkeit mit Biogas und mit Wasserstoffbeimischung betrieben zu werden. Diese M\u00f6glichkeit soll im Auge behalten und ggf. genutzt werden.  Haushaltsrechtliche Beurteilung:  Haushaltsmittel sind  wie schon in den Haushaltsplanberatungen erl\u00e4utert  \u00fcberplanm\u00e4\u00dfig bereitzustellen.  Generationengerechtigkeit:  Die Neuanschaffung einer Heizung stellt die weitere Nutzung der Stadthalle sicher und kommt somit allen Generationen zugute. \f   \fIm Auftrage:    Korten\f \r\n","accessUrl":"https://ochtrup.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20260104100073&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://ochtrup.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20260104100073&id=69"},"auxiliaryFile":[{"id":"https://ochtrup.gremien.info/oparl/file/vla%7C20260104100073%7C1","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"anlage 1","fileName":"20260401120833-0.pdf","mimeType":"application/pdf","date":"2026-04-01","sha1Checksum":"e3f6f9a131bbefa2068564057d9792da55586f6e","size":1916138,"accessUrl":"https://ochtrup.gremien.info/api.php?id=69&inline=1&document_type_id=13&submission_attachment_id=20260104100073%7C20260401120833-0.pdf%7C","downloadUrl":"https://ochtrup.gremien.info/api.php?id=69&document_type_id=13&submission_attachment_id=20260104100073%7C20260401120833-0.pdf%7C","text":"Anregung des B\u00fcrgers zur Heizungsanlage in der Stadthalle","masterFile":"https://ochtrup.gremien.info/oparl/file/20260104100073","created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00"}],"consultation":[{"id":"https://ochtrup.gremien.info/oparl/consultation/7799","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Consultation","agendaItem":"https://ochtrup.gremien.info/oparl/agendaItem/ni_2026-Rat-108%7C20260104100073%7C1","meeting":"https://ochtrup.gremien.info/oparl/meeting/2026-Rat-108","organization":["https://ochtrup.gremien.info/oparl/organization/Rat"],"authoritative":false,"role":"beschlie\u00dfend"}],"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://ochtrup.gremien.info/oparl/organization/Rat"]}